
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Nomos Verlag & Sebastian Baur·Hosted by Sebastian Baur·607 episodes
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen u...
Why listen
Kurzerklärt - Der Jurapodcast turns German law study into compact audio lessons for students, trainees, and exam candidates. Sebastian Baur explains civil law, criminal law, and public law through schemes, case law, exam problems, and klausur-oriented reasoning, so it works well as a structured refresher between study sessions.
Series(4)
Episodes
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns einem zentralen Prüfungsmerkmal des Allgemeinen Teils: der Kausalität. Sie ist ausschließlich bei Erfolgsdelikten relevant und beschreibt den Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem tatbestandlichen Erfolgseintritt.Grundlage ist die conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie): Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.Die Folge behandelt die wichtigsten Sonderfälle: Bei der überholenden Kausalität bewirkt eine unabhängige zweite Ursache den Erfolg schneller und allein – die erste Handlung ist dann nicht kausal (Ausnahme: sie wirkt noch wesentlich fort). Bei kumulativer Kausalität bewirken zwei unabhängige Handlungen den Erfolg erst zusammen – beide sind kausal. Hypothetische Ersatzursachen bleiben stets außer Betracht. Bei der alternativen Kausalität reicht jede von zwei Handlungen für sich aus – hier versagt die Standardformel und wird modifiziert: Kausal ist jede Bedingung, die nicht alternativ, aber auch nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht</
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge bereiten wir einen brandaktuellen Beschluss des OLG Nürnberg klausurmäßig auf. Ein Ehepaar streitet nach der Trennung um ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau angeblich als Hochzeitsgeschenk übereignet hat.Ausgangspunkt ist der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Vor der eigentlichen Prüfung ist jedoch die Vorfrage zu klären, ob § 1361a BGB als familienrechtliche Spezialregelung vorrangig ist. Da der Pkw mangels nachgewiesener gemeinschaftlicher Nutzung kein Haushaltsgegenstand ist, bleibt § 985 BGB anwendbar.Kern der Prüfung ist die Frage, ob eine wirksame Übereignung nach § 929 S. 1 BGB vorlag: Eine konkludente dingliche Einigung wird bejaht. Die Übergabe scheitert zunächst daran, dass der Ehemann den Zweitschlüssel behielt – der Mangel wird jedoch durch ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB geheilt, da die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis wirken kann.Abschließend wird der Einwand der Formunwirksamkeit behandelt: Die Zuwendung wird als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten eingeordnet. Ein etwaiger Formmangel nach § 518 Abs. 1 BGB analog ist durch Vollzug der Übereignung nach § 518 Abs. 2 BGB analog geheilt; ein Rückübereignungsanspruch und damit ein Einwand aus § 242 BGB scheiden aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️<a
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze?In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung.Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen?Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:<a href='https://open.spotify.com/
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns anhand des 3. Abschnitts des StGB (§§ 38–76a) einen systematischen Überblick über die Rechtsfolgen einer Straftat. Das StGB kennt zwei Arten von Sanktionen: Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung – die sog. Zweispurigkeit.Zu den Strafen zählen Freiheitsstrafe (§§ 38 f.), Geldstrafe (§§ 40 ff.) und das Fahrverbot als einzige Nebenstrafe (§ 44). Hinzu kommen Nebenfolgen wie der Verlust der Amtsfähigkeit (§ 45). Strafe setzt stets die Schuld des Täters voraus (§ 46 Abs. 1); sie darf das Schuldmaß nicht übersteigen.Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff.) sind dagegen zukunftsgerichtet und präventiv – sie können auch bei fehlender Schuld angeordnet werden (vgl. § 63 für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus). Am Beispiel schuldunfähiger Täter wird das Zusammenspiel von §§ 20, 63 StGB und das sog. Antragsverfahren erklärt.Abgeschlossen wird der Überblick mit den Einziehungsvorschriften (§§ 73 f. StGB).Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:<a href='https://open.
Infofolge: kurzerklärt wird Teil des Nomos VerlagsSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.Folgenbeschreibung:In dieser Folge bereiten wir ein BGH-Urteil aus dem Juli 2025 klausurmäßig auf. Ein privater Käufer tritt vom Kaufvertrag über einen Oldtimer zurück, weil das Fahrzeug bei Übergabe erhebliche Korrosionsschäden aufwies und die vertraglich vereinbarte Zustandsnote 2-3 nicht erfüllte.Anspruchsgrundlage ist §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Die Folge zeigt, wann § 437 BGB einschlägig ist – und wann nicht – und warum hier § 323 Abs. 1 und nicht § 326 Abs. 5 BGB heranzuziehen ist.Zentraler Schwerpunkt ist die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB: Der BGH bejaht, dass Zustandsnoten im Oldtimermarkt regelmäßig als vereinbarte Beschaffenheit einzuordnen sind. Außerdem wird gezeigt, warum ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit grundsätzlich nicht erfasst. Abschließend wird die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB) und die Verjährungsfrage nach §§ 438, 218 BGB geprüft.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & <a href='https://podcas
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenbeschreibung:Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze?In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung.Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen?Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & <a href='https://podcasts.apple.com
Podcast Recht Aktuellhttps://open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?si=44d3c9fd1e204b5bSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenvorbereitung:In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Rechtsnachfolge in Ordnungspflichten ab. Die erste Frage aus dem Schema wird nun mit „abstrakt" beantwortet: Gegenüber dem Rechtsvorgänger wurde noch kein Verwaltungsakt erlassen.Der einfache Fall – kein VA, Zustandsverantwortlichkeit, Gesamtrechtsnachfolge – stellt sich kaum als echtes Rechtsproblem dar: Gegen den Rechtsnachfolger kann schlicht eine neue Verfügung ergehen. Interessant wird es bei der abstrakten Verhaltensverantwortlichkeit: Kann gegen den Erben eines Verhaltensverantwortlichen vorgegangen werden, obwohl noch kein VA erlassen wurde?Die herrschende Meinung bejaht die Übergangsfähigkeit: Der Rechtsnachfolger tritt in die polizeiliche Verantwortlichkeit des Vorgängers für eine bereits bestehende Gefahr ein. Für die praktisch bedeutsamen Altlastenfälle ist dies ausdrücklich in § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG geregelt – ein Beispiel für den verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Nachfolgetatbestand.Die Einzelrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit scheidet dagegen aus: Andernfalls könnte sich der Verantwortliche durch ein Verfügungsgeschäft seiner Pflichten entledigen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns:
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:Heute widmen wir uns einer Frage, die in der Klausur gerne übersehen wird, aber am Anfang jeder Strafbarkeitsprüfung steht: Wann ist deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar? Wir gehen die §§ 1–9 StGB systematisch durch und schauen uns an, wie sich der zeitliche und räumliche Geltungsbereich bestimmt – und welche Prinzipien dahinterstehen.Ihr erfahrt, warum das Gesetzlichkeitsprinzip aus § 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt bildet.Ihr erfahrt, wie sich der zeitliche Geltungsbereich nach § 2 StGB bestimmt und welche Rolle § 8 StGB für den maßgeblichen Tatzeitpunkt spielt.Ihr erfahrt, was das Territorialitätsprinzip aus § 3 StGB bedeutet und wie § 9 StGB zwischen Handlungs- und Erfolgsort unterscheidet.Ihr erfahrt, warum das Flaggenprinzip nach § 4 StGB ein Sonderfall des Territorialitätsprinzips ist.Ihr erfahrt, welche Auslandstaten nach dem Schutzprinzip (§ 5 StGB) und dem Weltrechtsprinzip (§ 6 StGB) unabhängig vom Recht des Tatorts verfolgt werden können.Ihr erfahrt, wie das Personalitätsprinzip und der Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege nach § 7 StGB den Anwendungsbereich erweitern – und warum gerade diese Norm für Klausuren mit Auslandsbezug zentral ist.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiUCYYvCNW?
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenbeschreibung:In dieser Folge arbeiten wir das Drei-Fragen-Schema aus ÖR143 systematisch durch – mit der ersten Frage bereits vorgegeben: Es liegt stets eine konkretisierte Ordnungspflicht vor, also ein Verwaltungsakt wurde bereits gegenüber dem Vorgänger erlassen. Kombiniert mit den Antworten auf die zwei weiteren Fragen ergeben sich vier Fallkonstellationen.Fall 1 – Gesamtrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich möglich über §§ 1922, 1967 BGB. Entscheidend ist die Übertragungsfähigkeit: Vertretbare Handlungspflichten (z. B. Beseitigung eines Schwarzbaus) gehen über; unvertretbare, höchstpersönliche Pflichten nicht.Fall 2 – Gesamtrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Ebenfalls über §§ 1922, 1967 BGB. Bei grundstücksbezogenen Pflichten bejaht die Rechtsprechung die Übertragungsfähigkeit; bei nicht grundstücksbezogenen Pflichten (z. B. bissiger Hund) ist die Frage streitig.Fall 3 – Einzelrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich ausgeschlossen – Verhaltensverantwortlichkeit haftet an der Person. Ausnahme: Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB mit Genehmigung der Behörde als Gläubigerin.Fall 4 – Einzelrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Streitig mangels gesetzlichem Nachfolgetatbestand im Polizei- und Ordnungsrecht (anders als im Bauordnungsrecht). Eine Ansicht bejaht den Übergang bei grundstücksbezogenen Pflichten; die Gegenauffassung verlangt eine neue Verfügung.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folge
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.Folgenbeschreibung:In Teil 2 der Klausurbesprechung wechseln wir die Perspektive: Kann G von S die Bezahlung aller elf Paletten Fliesen verlangen? Die Prüfung wird von Anfang an in zwei Blöcke getrennt – sechs Paletten Graphitfliesen und fünf Paletten blaue Fliesen – da im Sachverhalt jeweils unterschiedliche Problemlagen angelegt sind.Im ersten Block steht § 326 Abs. 1 BGB im Mittelpunkt: Wann tritt Unmöglichkeit ein, wenn noch Restware vorhanden ist? Und schließt ein zwischenzeitlicher Annahmeverzug des S den Wegfall der Gegenleistungspflicht aus?Im zweiten Block geht es um Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB bei der Schickschuld sowie um den Gefahrübergang beim Versendungskauf nach § 447 BGB.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung:Teil 2 unserer Doppelfolge zum BVerwG-Urteil vom 27.03.2024 (6 C 1.22). Heute geht's an den dogmatischen Sprengsatz: Was meint das Gericht eigentlich mit „unfriedlich"? Warum ist die neue Fallgruppe „von Beginn an und durchgehend unfriedlich" so heftig umstritten? Und welche Folgen hat das für die Polizeifestigkeit – Stichwort Wegfall der Auflösung nach § 15 III VersG?Wir gehen den Streitstand systematisch durch – Kaiser (JuS), Muckel (JA), Michl (NVwZ) und Eibenstein als Anmerkung – und liefern am Ende drei klausurfeste Mitnahmen plus einen Bonus-Punkt für die Profis (Stichwort: Sperrwirkung gegenüber der StPO).Wer Teil 1 noch nicht gehört hat (Sachverhalt + Versammlungsbegriff + Verhinderungsblockaden-Figur): am besten dort starten.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Er
1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Rec
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir eine Doppelfolge zu einem der wichtigsten versammlungsrechtlichen Urteile der letzten Jahre: BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22. Anlass ist der Polizeieinsatz rund um den AfD-Bundesparteitag in Stuttgart 2016 – mit Kessel, Fesselung und elf Stunden Gewahrsam ohne Wasser und Toilette. In Teil 1 klären wir die Grundlagen: Sachverhalt, Instanzenzug und die zentrale Vorfrage, ob hier überhaupt eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG vorlag. Ihr erfahrt,warum VG Sigmaringen, VGH Mannheim und BVerwG zu drei völlig unterschiedlichen Bewertungen kommen,wie ihr den Versammlungsbegriff mit zwei wichtigen Ergänzungen merkt: keine inhaltliche Bewertung des Anliegens und das Pro-Versammlungsgebot bei gemischten Veranstaltungen,wie ihr das Gesamtgepräge ermittelt – mit klausurtaktischer Testfrage zur Austauschbarkeit von Motto, Route und Zeitpunkt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches R
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten von Straftatbeständen.Erfolgsdelikte erfordern den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolgs (z. B. §§ 223, 212 StGB); bei Tätigkeitsdelikten genügt die bloße Vornahme der Handlung (z. B. § 153 StGB). Verletzungsdelikte setzen eine tatsächliche Rechtsgutsverletzung voraus; Gefährdungsdelikte stellen bereits die Gefährdung unter Strafe – abstrakt (§ 316 StGB) oder konkret (§ 315c StGB). Begehungsdelikte erfordern aktives Tun, Unterlassungsdelikte das Nichtvornehmen einer gebotenen Handlung (echte: § 323c StGB; unechte: iVm § 13 StGB). Allgemeindelikte kann jeder begehen; Sonderdelikte setzen besondere Täterqualität voraus – strafbegründend bei echten (§§ 332, 334 StGB), strafschärfend bei unechten (§ 340 StGB). Eigenhändige Delikte schließen Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft aus (z. B. §§ 153, 316 StGB). Dauerdelikte zeichnen sich durch das Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustands aus (z. B. § 239 StGB); Zustandsdelikte sind mit Erfolgseintritt abgeschlossen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<a href='https://open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncHej
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zum kompliziertesten Thema im Polizei- und Ordnungsrecht: der Rechtsnachfolge in Polizeipflichten. Diese Folge gibt den systematischen Überblick – die Folgeepisoden vertiefen die konkretisierte und die abstrakte Polizeipflicht jeweils gesondert.Die Lösung solcher Fälle folgt einem klaren Schema. Vorab sind stets drei Weichenstellungen zu treffen, von denen alle weiteren Prüfungsschritte abhängen:Erstens: Geht es um die Nachfolge in eine konkretisierte Pflicht (Verwaltungsakt liegt bereits vor) oder in eine abstrakte Pflicht (noch keine Verfügung erlassen)? Zweitens: Handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfall, §§ 1922, 1967 BGB) oder um eine Einzelrechtsnachfolge (z. B. Grundstücksveräußerung, Abtretung nach § 398 BGB)? Drittens: War der Vorgänger Verhaltens- oder Zustandsverantwortlicher?Diese drei Fragen werden systematisch durchgeprüft, dann folgt die Einordnung ins Schema und die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='http
In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAll
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als polizeilicher Notstand.Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit, die auf der Sekundärebene durch einen Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG RLP).Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in Betracht.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<a href='https://open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncHejrzBsQqlaiE?
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge gehen wir der Frage nach, was Strafe eigentlich ist – und welche Zwecke sie verfolgt. Ausgangspunkt ist der Begriff der Strafe, den das BVerfG als missbilligende hoheitliche Reaktion definiert hat, die an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft.Die absoluten Straftheorien verstehen Strafe als reine Vergeltung: Wer Unrecht tut, wird bestraft – nicht um einen bestimmten Zweck zu erreichen, sondern weil das begangene Unrecht ausgeglichen werden muss. Strafe ist hier Folge, nicht Mittel.Die relativen Straftheorien denken präventiv und zukunftsgerichtet. Sie unterteilen sich in zwei Richtungen: Die Spezialprävention richtet den Blick auf den Täter – positiv durch Resozialisierung, negativ durch Abschreckung oder Unschädlichmachung. Die Generalprävention richtet den Blick auf die Gesellschaft – negativ durch Abschreckung Dritter, positiv durch Stärkung des Vertrauens in die Normgeltung.In der Praxis finden sich diese Strafzwecke in § 46 StGB wieder: Die Schuld des Täters bildet die Grundlage der Strafzumessung; daneben sind spezialpräventive Wirkungen zu berücksichtigen. Generalpräventive Aspekte kommen etwa in § 47 StGB zum Ausdruck, der kurze Freiheitsstrafen u. a. zur Verteidigung der Rechtsordnung zulässt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.com/playlist/6s20b3OoK
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.📄 Beschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir in Teil 1 unserer neuen zivilrechtlichen Klausur-Besprechung – und damit mitten hinein in eine klassische kaufrechtliche Konstellation rund um den Lieferanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ihr lernt, wie ihr einen Primäranspruch sauber im Dreischritt prüft und wo im Aufbau die typischen Probleme verortet werden. Im Zentrum stehen die Schuldartenlehre, die Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB sowie die Frage, was passiert, wenn der Gläubiger seine Mitwirkungshandlung verspätet erbringt.Ihr erfahrt,warum ein Kaufvertrag auch dann wirksam zustande kommt, wenn die genaue Sorte erst später bestimmt wird – und wie sich Wahlschuld (§ 262 BGB) und Gattungsschuld (§ 243 BGB) zueinander verhalten,wie ihr Stückschuld, Gattungsschuld und die klausurträchtige Vorratsschuld voneinander abgrenzt und welche Folgen das für die Unmöglichkeitsprüfung hat,wie die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB funktioniert, weshalb das "seinerseits Erforderliche" bei einer Bringschuld ein tatsächliches Angebot i.S.d. § 294 BGB voraussetzt,wann der Gläubiger nach § 296 BGB ohne Angebot des Schuldners in Annahmeverzug gerät, warum § 300 Abs. 2 BGB trotz seines Wortlauts eine Aussonderung verlangt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiUCYYvCNW?si=cf44977b2e134ef
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir euch einen Überblick über die im Strafrecht zu unterscheidenden Deliktstypen der Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Wir klären zunächst die grundlegende Abgrenzung zwischen einem aktiven Tun und einem Unterlassen und fragen danach, wann bloßes Nichtstun überhaupt strafbewehrt sein kann. Anschließend zeigen wir euch den Unterschied zwischen echten Unterlassungsdelikten (z.B. §§ 138, 323c StGB), bei denen das strafbare Unterlassen unmittelbar im Tatbestand beschrieben ist, und unechten Unterlassungsdelikten, die über § 13 StGB aus den Begehungsdelikten hervorgehen. Im Zentrum steht dann der klausurtaugliche Deliktsaufbau des unechten Unterlassungsdelikts: von der Nichtvornahme der gebotenen Handlung über die physisch-reale Abwehrmöglichkeit, die hypothetische Kausalität nach der modifizierten csqn-Formel und die Garantenstellung (Beschützer- und Überwachergaranten) bis hin zur Entsprechensklausel des § 13 I HS 2 StGB. Eine Folge, die euch das Fundament für jede Unterlassungsprüfung in der Klausur liefert. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer <a href=
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an angehende Jurist:innen, sondern auch an alle Interessenten, die einen Einstieg in die faszinierende Welt der Strafrechtsgeschichte suchen. Lass Dich von dieser einführungsweisen Darstellung begeistern und tauche ein in die Vergangenheit und Gegenwart des Strafrechts!"Folgenbeschreibung:In der zweiten Folge zu den Gestaltungsrechten bauen wir auf dem Dreischritt aus Teil 1 auf und widmen uns den Prüfungspunkten zwei und drei: der wirksamen Ausübung und der Rechtsfolge. Nach einer kurzen Wiederholung zu Entstehen und Fortbestehen steigen wir in einen in Klausur und Literatur diskutierten Streit zur analogen Anwendung des § 144 BGB auf andere Gestaltungsrechte ein und zeigen euch, warum man hier – trotz guter Argumente für beide Ansichten – aus Klausurgründen gut beraten ist, die Analogie abzulehnen. Im Mittelpunkt steht dann die Ausübung des Gestaltungsrechts: die empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, der richtige Erklärungsempfänger und das Grundprinzip der Bedingungsfeindlichkeit nach dem Rechtsgedanken des § 388 S. 2 BGB – inklusive der beiden zentralen Ausnahmen (fehlende Schutzwürdigkeit des Erklärungsempfängers und Rechtsbedingung). Abschließend klären wir, wann die rechtsgestaltende Wirkung eintritt und warum man bei Dauerschuldverhältnissen an die Übergangsfristen denken muss. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<
Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.Hier gehts zum Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema: Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16.Hinsichtlich des besonderen Unrechtsgehalts der Verwendung sog. K.O.-Tropfen i.S.d. §§ 177, 250 StGB, siehe in: Neue Kriminalpolitik (NK) 2026, 76-9.Zum gefährlichen Werkzeug: Rengier, Strafrecht BT I, 28. Aufl. 2026, § 4 Rn. 19-42Hillenkamp/Cornelius, 40 Probleme aus dem Strafrecht, 13. Aufl. 2020, Problem 26Hilgendorf, Körperteile als „gefährliche Werkzeuge". Plädoyer für einen funktionalen Werkzeugbegriff, in: ZStW 112 (2000), 811-833Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel, nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr im Hauptteil. Im Anschluss ordnen wir kurz die abgelehnten Eilanträge rund um den gestrandeten Wal Timmy vor dem VG Schwerin ein – ein Klassiker zur Antragsbefugnis und zu subjektiven Rechten, gerade fürs mündliche Examen.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" schauen wir auf das OLG Hamm zu App-Rabatten und AGG (PENNY/vzbv), das VG Köln zu fehlerhaft erlassenen Tarifstellen für Abschleppkosten in NRW, das OLG Zweibrücken zur Abgrenzung von Reiseabbruch und Reiseunterbrechung bei einer Corona-Quarantäne auf einer Kreuzfahrt sowie das LG Itzehoe zu einer spontanen Offenbarungsobliegenheit des Versicherungsnehmers im Brandfall.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
Mit „Kurzerklärt – Gastbeitrag“ starten wir ein neues Format, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung zu konkreten juristischen Fragestellungen selbst erklären – verständlich, strukturiert und examensorientiert.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht einzelne Aufsätze, sondern zentrale Ideen, Probleme und Lösungsansätze, die die juristische Diskussion prägen.Das Besondere an diesem Format: Keine Interviews, keine Gespräche – sondern klare Monologe im Kurzerklärt-Stil Ein konkretes juristisches Problem wird aus wissenschaftlicher Perspektive eingeordnet Komplexe Zusammenhänge werden verständlich und strukturiert aufbereitet Direkter Bezug zu Klausuren, Examenswissen und PraxisfragenDie Beiträge zeigen euch, wie juristische Forschung denkt, argumentiert und Probleme löst – und machen genau diese Perspektive für euer Studium nutzbar.Damit schlagen wir eine Brücke zwischen universitärer Forschung und juristischer Ausbildung.👉 Wissenschaft verständlich erklärt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
Klausurkonstellationen zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht | Zusatzverantwortlichkeit | Legalisierungswirkung einer Genehmigung | KlausuraufbauUnser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertFolgenbeschreibung:In dieser Folge nehmen wir die Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht aus der Klausursteller-Perspektive in den Blick. Welche Konstellationen begegnen euch in der Prüfung – und wie erkennt ihr sie? Zwei klassische Klausursituationen werden systematisch aufbereitet.Die erste Konstellation behandelt die Zusatzverantwortlichkeit: Neben der Verhaltensverantwortlichkeit der unmittelbar handelnden Person können bei einem Nähe- oder Abhängigkeitsverhältnis auch Dritte in Anspruch genommen werden – etwa Aufsichtspflichtige (Eltern, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte) oder Geschäftsherren für ihre Verrichtungsgehilfen.Die zweite Konstellation betrifft die Legalisierungswirkung einer Genehmigung: Wer rechtmäßig von einem ihm zugewiesenen Recht Gebrauch macht – auf Grundlage eines Verwaltungsakts, eines Gerichtsurteils oder eines Grundrechts –, scheidet als Verhaltensverantwortlicher aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<a href='http
Info: KlausurenfokusSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns dem Fahrlässigkeitsdelikt als Gegenstück zum vorsätzlichen Begehungsdelikt: Wann handelt ein Täter fahrlässig, welche Erscheinungsformen der Fahrlässigkeit gibt es und wie wird das Fahrlässigkeitsdelikt in der Klausur sauber geprüft?Themen dieser FolgeGrundentscheidung des Gesetzgebers: Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (§ 15 StGB); Vergleich der Strafrahmen §§ 223, 229 StGBAbgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit: Die drei Vorsatzformen (dolus directus 1. und 2. Grades, dolus eventualis) und ihre Abgrenzung zur bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit sowie zur LeichtfertigkeitPrüfungsschema des Fahrlässigkeitsdelikts: Tatbestand: Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit, objektive Zurechnung (Schutzzweckzusammenhang, Pflichtwidrigkeitszusammenhang/rechtmäßiges Alternativverhalten, eigenverantwortliche Selbstgefährdung)RechtswidrigkeitSchuld: subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und subjektive Vorhersehbarkeit (individuelle Fahrlässigkeit)Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.com/playlist/6s20b3OoKyHfTiU
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die Gestaltungsrechte: Was sie sind, warum das Gesetz sie vorsieht und wie du sie in der Klausur sauber einordnest – mit besonderem Fokus auf einen häufigen dogmatischen Fehler, der in Klausuren und mündlichen Prüfungen immer wieder gemacht wird.Themen dieser FolgeBegriff und Grundidee: Gestaltungsrechte als einseitige Rechtsmacht zur Veränderung der Rechtslage ohne Zustimmung des anderen TeilsSinn und Funktion: Warum das Gesetz einer Partei ausnahmsweise diese starke Stellung einräumtGesetzliche vs. vertragliche Gestaltungsrechte (vgl. § 346 Abs. 1 BGB)Klausursicherer Dreischritt: Bestehen – wirksame Ausübung – RechtsfolgeEntstehen des Gestaltungsrechts: gesetzliche Voraussetzungen (z. B. §§ 437, 323 BGB) vs. wirksame VereinbarungFortbestehen: Gestaltungsrechte verjähren grundsätzlich nicht (§ 194 Abs. 1 BGB) – aber Ausschlussfristen (z. B. §§ 121, 124, 144, 218 Abs. 1 BGB) können ihrer Ausübung entgegenstehenSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a hr
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir die Zustandsverantwortlichkeit anhand von drei Problemfeldern, die in Klausuren und Prüfungsgesprächen regelmäßig auftauchen: atypische Risiken und die verfassungsrechtliche Opfergrenze, Übereignung, Dereliktion und Insolvenz sowie die sog. latente Gefahr.Problemfall 1: Zustandsverantwortlichkeit bei atypischen Risiken – h.M. bejaht Zustandsverantwortlichkeit auch hier; Einschränkungen sind keine Frage der Verantwortlichkeit, sondern des Ermessens (Verhältnismäßigkeit, Störerauswahl)Problemfall 2: Zustandsverantwortlichkeit bei Übereignung – Grundsatz: Übergang der Verantwortlichkeit auf den neuen Eigentümer; Ausnahme bei sittenwidriger Umgehung (§ 138 BGB); Dereliktion und die Auffangregelung des Landesrechts (z. B. § 5 Abs. 3 POG RLP); Insolvenz: Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO)Problemfall 3: Latente Gefahr – kein eigenständiger Gefahrbegriff, sondern ein Kausalitätsproblem; solange die Gefahr latent ist, kein polizeiliches Einschreiten möglich; Abgrenzung zum Bau- und ImmissionsschutzrechtSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Fo
Entscheidungen im ÜberblickBayObLG, Beschluss vom 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 Brandstiftung in Arrestzelle als schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGBOVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2026 – 8 LA 8/26 Keine Besorgnis der Befangenheit bei OVG-Richterin trotz Ex-Ehemann als VorinstanzrichterAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 E-Roller-Trunkenheitsfahrt (0,82 ‰) begründet keine charakterliche Ungeeignetheit für Pkw-FührerscheinBayObLG, Beschluss vom 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche trotz kurzzeitiger AusfahrtssperrungAG Marl, Urteil vom 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 Schal und Mütze bei Gegendemonstration kein Verstoß gegen VermummungsverbotOLG Dresden, Beschluss vom 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 Parkrempler begründet nicht ohne weiteres Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGBOLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 – 12 U 138/25 Zurückbehaltungsrecht am gesamten Werklohn wegen Anspruch auf RechnungsberichtigungBVerwG, Beschluss vom 10.03.2026 – 3 AV 1.26 Abschleppkosten nach Unfallbitte an Polizei sind privatrechtliche StreitigkeitVG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 – 7 L 141/26 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Essen zu unbestimmtLSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.02.2026 – L 9 AY 28/26 B ER Einreise zur medizinischen Behandlung rechtfertigt Leistungskürzung nach AsylbLGSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Er
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge behandeln wir die Zustandsverantwortlichkeit. Du erfährst, wer zustandsverantwortlich ist, warum das Gesetz diese Verantwortlichkeit anordnet und wie du sie in der Klausur sauber prüfst – inklusive eines Übungsfalls.Themen dieser FolgeAbgrenzung zur VerhaltensverantwortlichkeitLegitimationsgrundlage der Zustandsverantwortlichkeit: Sachherrschaft als RisikosphäreDie drei Adressatengruppen: Gewalthaber, Eigentümer, anderer Berechtigter (z. B. § 5 Abs. 2 POG RLP)Kausalität bei der Zustandsverantwortlichkeit: h.M. wendet die Theorie der unmittelbaren Verursachung anPrüfungsreihenfolge und klausurtaktische HinweiseÜbungsfall: Umstürzender KastanienbaumSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer <a href='https://www.patreon.com/c/kurzerkl
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge kehren wir zurück zu den Grundlagen des Strafrechts AT und beleuchten zwei zentrale Prüfungsschemata im direkten Vergleich: das vorsätzliche Begehungsdelikt und den Versuch. Der Unterschied zwischen beiden liegt im Erfolgseintritt – und dieser Unterschied spiegelt sich konsequent im Aufbau wider.Beim vorsätzlichen Begehungsdelikt folgt die Prüfung dem klassischen Dreischritt: Tatbestand (objektiver und subjektiver TB), Rechtswidrigkeit und Schuld. Am Beispiel der Körperverletzung (§ 223 StGB) wird der Aufbau mit Definitionen und Subsumtion durchgearbeitet.Beim Versuch beginnt die Prüfung mit einer Vorprüfung: Nichtvollendung der Tat und Versuchsstrafbarkeit nach §§ 23 I, 12 StGB. Im Tatbestand kommt es auf den Tatentschluss (subjektiver TB zuerst) und das unmittelbare Ansetzen (§ 22 StGB) an – geprüft aus der Perspektive des Täters. Abgeschlossen wird die Versuchsprüfung stets mit dem Rücktritt (§ 24 StGB) als persönlichem Strafaufhebungsgrund.Zur Sprache kommen außerdem: der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), die Mindestfreiheitsstrafe nach § 38 StGB sowie die Rücktrittsvoraussetzungen beim beendeten und unbeendeten Versuch.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Fo
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:Themen dieser Folge:Sachverhalt: Restaurantreservierung, No-Show, OnlinebewertungsplattformAufbauhinweis: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtAnspruch aus Bewirtungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGBRechtsbindungswille als Teil des objektiven Tatbestands der WillenserklärungAuslegung nach §§ 133, 157 BGBInvitatio ad offerendum vs. verbindliche ReservierungVorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBCulpa in contrahendo (c.i.c.): Pflichtverletzung durch unterlassene StornierungPrivatautonomie und Grenzen beim Abbruch von VertragsverhandlungenVertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB – Vermutungsregel erkennen und benennenVertrauensschaden: vergebliche Aufwendungen und entgangener GewinnKlausurtipp: Merkhilfe zur Pflichtverletzung bei der c.i.c.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<a href='https://open.spotify.com/playlist/1rKmpNfncH
Themen dieser Folge1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 | Befangenheit: Geschiedener Ehemann als Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein Ablehnungsgesuch stellen. 3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 | Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei E-Roller-Fahrten nicht.4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 | Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 | Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 | § 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge kehren wir zurück zu den absoluten Grundlagen des Strafrechts: dem Allgemeinen Teil (AT) des StGB und dem Deliktsaufbau. Wer im Strafrecht sicher auftreten will, muss dieses Schema nicht nur kennen, sondern blind beherrschen.Themen dieser Folge:Aufbau des StGB: Allgemeiner Teil (§§ 1 ff.) und Besonderer Teil (ab § 80) – und warum der AT als Wegweiser für alle Straftatbestände des BT funktioniertDas Grundschema des Deliktsaufbaus: Tatbestand (objektiv/subjektiv) – Rechtswidrigkeit – Schuld – StrafzumessungObjektiver Tatbestand am Beispiel der Körperverletzung (§ 223 StGB): Definition der körperlichen Misshandlung, GesundheitsschädigungSubjektiver Tatbestand: Vorsatz, dolus eventualisWo der AT ins Spiel kommt: Unterlassen (§ 13), Versuch (§§ 22 f.), Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 ff.), Irrtümer (§§ 16, 17)Rechtswidrigkeit: Notwehr (§ 32), Rechtfertigender Notstand (§ 34), EinwilligungSchuld: Schuldunfähigkeit (§§ 19, 20), Verbotsirrtum (§ 17), Entschuldigungsgründe (§§ 33, 35)Praktischer Tipp: AT-Inhaltsverzeichnis als Orientierungshilfe beim KlausuraufbauSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotify.com/pla
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:Themen dieser Folge:Sachverhalt: Restaurantreservierung, No-Show, OnlinebewertungsplattformAufbauhinweis: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtAnspruch aus Bewirtungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGBRechtsbindungswille als Teil des objektiven Tatbestands der WillenserklärungAuslegung nach §§ 133, 157 BGBInvitatio ad offerendum vs. verbindliche ReservierungVorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGBCulpa in contrahendo (c.i.c.): Pflichtverletzung durch unterlassene StornierungPrivatautonomie und Grenzen beim Abbruch von VertragsverhandlungenVertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB – Vermutungsregel erkennen und benennenVertrauensschaden: vergebliche Aufwendungen und entgangener GewinnKlausurtipp: Merkhilfe zur Pflichtverletzung bei der c.i.c.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<a href='https://open.spotify.com/playlis
Die Fälle im Überblick:1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25 Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt. Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in Verfügungsberechtigung des Händlers.2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig. Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24 Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine verkappte Strandgebühr.4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26 Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2 BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung, nicht religiöse Kleidungsstücke.5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25 Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im 100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf". Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24 Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https:
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:BGH (4. Strafsenat), Beschluss vom 03.12.2025 – 4 StR 331/25Ein Waffenhändler überlässt einem Kunden ohne Waffenbesitzkarte eine erlaubnispflichtige Pistole – in der gemeinsamen Erwartung, die Erlaubnis werde zeitnah erteilt. Monate später erschießt der Käufer seine Lebensgefährtin mit der Waffe. Das LG Münster verurteilte den Waffenhändler u.a. wegen fahrlässiger Tötung; der BGH hob das Urteil auf.Kern der Entscheidung ist die subjektive Vorhersehbarkeit: Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Verstoß gegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG) war unproblematisch. Der BGH beanstandet jedoch den pauschalen Ansatz des LG, wonach jeder, der eine Waffe einem Nichtberechtigten überlasse, generell mit späterem Missbrauch bis zur Tötung rechnen müsse. Erforderlich ist stets ein Bezug zur konkreten Tatsituation: Der Täter muss nach seinen individuellen Kenntnissen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremd- oder Selbstgefährdung gekannt haben oder kennen müssen – etwa eine bereits verweigerte Erlaubnis oder Negativumstände i.S.d. § 6 Abs. 1 WaffG. Da dem Angeklagten weder die Vorstrafe des Käufers noch dessen konfliktbelastete Partnerschaft bekannt waren, reichten die Feststellungen nicht aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht</
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneFolgenbeschreibung:In Teil 2 unserer Klausurbesprechung geht es ans Eingemachte: Wir arbeiten uns gemeinsam durch die vollständige Prüfung des § 823 Abs. 2 BGB und schauen uns dabei an, wie das OLG Nürnberg den Fall gelöst hat – und was das für eure Klausur bedeutet.Den Schwerpunkt bilden drei klassische Klausurprobleme: Erstens die Frage, ob die Anlagenvorschriften der Bayerischen Schlösserverwaltung – konkret die Anleinpflicht für Hunde im Hofgarten Ansbach – ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sein können. Zweitens zeigen wir nochmals den entscheidenden Unterschied zwischen § 823 Abs. 1 und Abs. 2 beim Bezugspunkt des Verschuldens. Und drittens nehmen wir uns ausführlich das Mitverschulden nach § 254 BGB vor – und erklären, warum das OLG das vom Landgericht angenommene Mitverschulden von 80 % vollständig verneint hat.Außerdem: Was bedeutet der Herausforderungsgedanke bei der Kausalitätsprüfung? Warum ist beim Mitverschulden zwingend die ex-ante-Perspektive maßgeblich? Und was hat es mit dem Grundsatz „Der Schädiger muss sein Opfer nehmen, wie er es antrifft" auf sich? All das betten wir in den klassischen Vierschritt als Klausurtechnik einSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unt
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schauen wir uns den Zweckveranlasser in der Praxis an – anhand des bekannten Karnevalsurteils des OVG Münster vom 9. Februar 2012. Das Urteil ist in der Literatur umstritten, eignet sich aber hervorragend, um zu verstehen, wie Gerichte diese schwierige Fallgruppe subsumieren und argumentativ einhegen.Ihr erfahrt,warum die Verantwortlichkeitsregelungen im Polizeirecht nicht nur bestimmen, wann die Behörde eingreifen darf, sondern vor allem wen sie in Anspruch nehmen darf,wie das OVG Münster den Kläger als Zweckveranlasser qualifiziert – obwohl er das störende Verhalten seiner Kunden gar nicht bezweckt hat,warum das Gericht statt auf den subjektiven Zweck auf die objektive Vorhersehbarkeit des Geschehensablaufs abstellt – und warum genau das in der Literatur kritisch gesehen wird,was ihr aus der Argumentationsstruktur des Urteils für eure eigene Subsumtion in der Klausur mitnehmen könnt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folg
Besprochene Entscheidungen:1. Oberlandesgericht Oldenburg – Reitsand ohne Trittfestigkeit ist mangelhaftBeschluss vom 16.10.2025 – 9 U 22/25Zivilrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht)"Durchaus nutzbar" mit Einschränkungen genügt nichtTrittfestigkeit ist für Reitsportbetrieb essenziellRechtskräftig2. Verwaltungsgericht Kassel – Unerlaubte KI-Nutzung bei PrüfungenUrteile vom 25.02.2026 – 7. KammerVerwaltungsrecht (Hochschulrecht, Prüfungsrecht)Nichtbestehen und Ausschluss von Wiederholung rechtmäßigVerallgemeinerungsfähige Regeln zu KI-Nutzung aufgestelltNicht rechtskräftig, Berufung zugelassen3. Amtsgericht München – Parken in DurchfahrtUrteil vom 12.02.2026 – 344 C 8946/25Verkehrsrecht (Haftungsrecht)20% Mithaftung wegen verkehrsbehindernder ParkweiseBetriebsgefahr auch bei stehendem FahrzeugRechtskraft unbekannt4. Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Umfallendes Pony keine TiergefahrHinweisbeschluss vom 29.01.2026 – 3 U 127/25Zivilrecht (Tierhalterhaftung)Umfallen während Sterbeprozess nur Schwerkraft, keine TiergefahrKeine tierische Eigenwilligkeit mehr vorhandenRechtskräftig (Berufung zurückgenommen)5. Oberlandesgericht Hamm – Mountainbike-Flow-Trail-HaftungUrteil vom 27.02.2026 – 7 U 47/25Zivilrecht (Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht)Unklare Streckenführung erhöht Gefahrenpotential unzulässig50% Mitverschulden bei erstmaliger NutzungRechtskräftigSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<p
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schließen wir unsere Reihe zur zwangsweisen Entsperrung eines biometrisch gesicherten Smartphones ab – und schauen uns an, wie der BGH die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Maßnahme im Einzelnen ausfüllt.Nachdem wir in den vorangegangenen Folgen die Rechtsgrundlagen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme besprochen haben, geht es heute um das entscheidende Zusammenspiel von § 81b Abs. 1 StPO, § 110 StPO und §§ 94 ff. StPO – und darum, warum der BGH keine spezielle Ermächtigungsgrundlage für erforderlich hält.Ihr erfahrt,warum der BGH § 81b Abs. 1 StPO nur für den eigentlichen Entsperrvorgang heranzieht – und welche Normen die nachgelagerten Schritte abdecken,wie das Drei-Stufen-Modell des BGH – Entsperren, Sichten, Beschlagnahmen – in der Praxis funktioniert,warum trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG keine eigene Spezialermächtigung verlangt wird,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches Recht<a href='https://open.spotif
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute beschäftigen wir uns mit einer der umstrittensten Figuren des Polizei- und Ordnungsrechts: dem Zweckveranlasser als vermeintlichem Ausnahmefall zur Verhaltensverantwortlichkeit.Ausgangspunkt ist die Grundregel der unmittelbaren Verursachung: Verhaltensverantwortlicher ist, wer eine Gefahr unmittelbar verursacht. Doch was gilt, wenn jemand durch sein Verhalten eine Situation herbeiführt, in der typischerweise von einem Dritten eine Gefahr ausgeht? Genau hier setzt die Konstruktion des Zweckveranlassers an – und genau hier beginnen die Probleme.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Be
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte• Hinweise zum effektiven Lernen• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools• Musterpläne für Arbeitsgruppen• LernpläneThemen dieser Folge:Sachverhalt: Hofgarten Ansbach, unangeleineter Chihuahua, hochschwangere KlägerinKlausurtechnik: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im ZivilrechtSperrwirkung des Deliktsrechts (EBV, Amtshaftung) – kurze EinführungAbgrenzung § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: unterschiedliche Bezugspunkte beim VerschuldenWas bedeutet „kein Verschulden hinsichtlich der Rechtsgutsverletzung" im Bearbeitervermerk?§ 833 S. 1 BGB: Luxustier vs. Nutztier, Gefährdungshaftung, ExkulpationsmöglichkeitVollständiges Prüfungsschema der TierhalterhaftungZurechnung mittelbarer Schäden (Fluchtreaktion als Verwirklichung der TiergefahrSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung."Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht – der zentralen Form der Polizeipflicht und einem der examensrelevantesten Prüfungspunkte im gesamten Bereich der materiellen Rechtmäßigkeit.Ihr erfahrt,warum im Polizeirecht weder die Äquivalenztheorie noch die Adäquanztheorie gilt – und was stattdessen maßgeblich ist,weshalb grundsätzlich jede Person Verhaltensverantwortliche sein kann, ganz ohne Rücksicht auf Einsichtsfähigkeit oder besondere Kompetenzen,warum Verschulden auf der Primärebene keine Rolle spielt – und wann subjektive Elemente doch relevant werden,und wie ihr die klausurrelevanten Konstellationen – von der Legalisierungswirkung über den Anscheinsstörer bis zur Zusatzverantwortlichkeit – sauber voneinander abgrenzt.Am Ende gibt es einen ersten Ausblick auf die nächste Folge: den Zweckveranlasser als besondere Unterform der Verhaltensverantwortlichkeit.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen Strafrecht<a href='https://open.spotify.com/playlist/2vQeS5UEuCFIH8c3YFJG8X?si=978d6f730fc04135
Besprochene Entscheidungen:1. Oberlandesgericht Düsseldorf – Anspruch auf spätere Beförderung bei Corona-FlugannullierungUrteil vom 04.03.2026 – 18. ZivilsenatZivilrecht (Reiserecht, Fluggastrechte)Ersatzbeförderung muss nicht sofort gefordert werdenDreijährige Verjährungsfrist gilt, EuGH-Rechtsprechung bestätigtRechtskraft unbekannt2. Oberverwaltungsgericht Lüneburg – Polizeiliche Schmerzgriffe als unmittelbarer ZwangBeschluss vom 26.02.2026 – 14 LA 8/25Verwaltungsrecht (Polizeirecht), VersammlungsrechtNervendrucktechniken wirken unmittelbar, nicht nur über AngstKeine grundsätzliche Unverhältnismäßigkeit von SchmerzgriffenRechtskräftig3. Bundesgerichtshof – Waffenverkauf ohne Voraussicht auf spätere TötungBeschluss vom 03.12.2025 – 4 StR 331/25Strafrecht (fahrlässige Tötung, Waffenrecht)Allgemeine Gefahr genügt nicht für fahrlässige TötungKonkrete Vorhersehbarkeit der Tat erforderlichZurückverweisung an LG Münster4. Oberlandesgericht Saarbrücken – Befangenheit bei Richtertochter als ReferendarinBeschluss vom 25.02.2026 – 3 U 50/25Zivilprozessrecht (Befangenheit)Minijob der Richtertochter bei Prozesspartei rechtfertigt AblehnungKeine herausragende Stellung erforderlichRechtskraft unbekannt5. Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Hotelzimmeranfrage ohne PreisangabeUrteil vom 11.02.2026 – 9 U 107/24Zivilrecht (Mietrecht, Beherbergungsvertrag)Anfrage ohne Preis ist keine rechtsverbindliche WillenserklärungPreis ist wesentliches Element eines AngebotsRechtskraft unbekannt, Revision nicht zugelassenSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentl
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess."Folgenbeschreibung: Ist § 81b Abs. 1 StPO wirklich eine tragfähige Rechtsgrundlage für das zwangsweise Entsperren eines Smartphones per Fingerauflegen? Diese Folge wirft einen kritischen Blick auf die Argumentation des BGH. Die Literatur bezweifelt das: Beim Entsperren werden gerade keine Fingerabdrücke aufgenommen, die den Ermittlungsbehörden verbleiben – der Vorgang ist rein temporär. Und § 81b zielt auf erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung, nicht auf Entschlüsselung. Der BGH hält dagegen: Die Norm ist technikoffen formuliert, das Fingerauflegen sei jedenfalls eine „ähnliche Maßnahme", und Alt. 1 – „Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens" – sei nicht auf den Erkennungsdienst beschränkt. Das Entsperren ist danach lediglich vorbereitende Annexmaßnahme zur Datensichtung nach § 110 StPO. Pro und Contra bleiben überzeugend – der Streit ist noch nicht ausgestanden. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge schließen wir den Dreiteiler zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ab und widmen uns einer der dogmatisch spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: dem Stadionverbot-Beschluss vom 11. April 2018.Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in rein privatrechtlichen Konstellationen Wirkung entfalten kann – konkret beim bundesweiten Stadionverbot durch einen Fußballverein.Ausgehend vom Sachverhalt rund um ein präventives Stadionverbot nach gewalttätigen Fan-Auseinandersetzungen klärt das BVerfG grundlegend:– warum Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) im Privatrechtsverhältnis keine mittelbare Drittwirkung entfaltet – weshalb Art. 3 Abs. 1 GG hier das maßgebliche Grundrecht ist – unter welchen engen Voraussetzungen der Gleichheitssatz auf privatrechtliche Hausrechtsentscheidungen ausstrahltSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen Zivilrecht<
Reviews
No reviews yet.
If you like this...

Langsam Gesprochene Nachrichten | Audios | DW Deutsch lernen
Same format · Same audience

4REX | Trading Talk
Same format · Same audience

{ungeskriptet} - Gespräche, die dich weiter bringen
Same audience · Same tone

Kontrafunk: Tondokument
Same format · Same tone

Bern einfach. Das Wichtigste zum Tag.
Same tone · Same audience

Die Lage
Same format · Same tone
Explore more like this
Listening context
Discussion (0)
No comments yet. Be the first to start the discussion!



